Schadenabwicklung – Streit um Kostenerstattung für ein fehlerhaftes Gutachten

Streit um Kostenerstattung für ein fehlerhaftes Gutachten

Im vorliegenden Fall hat ein Gutachter nach einem Haftpflichtschaden ein Gutachten erstellt, dabei keinen Kontakt zu dem Geschädigten gehabt und einen „Vorschaden“ (Beule in der Tür) als „Gebrauchsspuren“ bezeichnet.

Da der Vorschaden nicht mit dem Unfallhergang in Übereinstimmung zu bringen war, weigerte sich die Versicherung, die Kosten für das Gutachten zu bezahlen und unterstellte dem Geschädigten und dem Gutachter betrügerische Absichten, einen Altschaden in einem neuen Unfallschaden unterzubringen.

Außerdem verlangte der Versicherer, die Kosten für ein Gegengutachten erstattet zu bekommen. Das Fahrzeug hatte lt. Schadengutachten einen Wiederbeschaffungswert von 2400 Euro und einen Restwert von  450 Euro, womit die Reparaturkosten weit über dem Wiederbeschaffungswert lagen.

Leider hatte der Geschädigte – wie so oft – keinen persönlichen Kontakt zum Gutachter in Vorfeld des Gutachtens.Auch nach Erstellung und Übersendung des Schadengutachtens wurde nicht darüber gesprochen, was der Sachverständige mit „Gebrauchsspuren“ meint und ob er die Delle dazugezählt hatte.

©nagew1977 – shutterstock.com / ID 1668190408

Und wie ging es aus?

Der Versicherer hat wegen der Delle den Wiederbeschaffungswert auf 2100 Euro reduziert.

Der Schädiger trägt das sogenannte „Prognoserisiko“ – so lautet der Grundsatz. Denn was kann der Geschädigte dafür, wenn der Gutachter einen Fehler macht? Darauf hat er keinen Einfluss. Deshalb wird ihm das im Rahmen der Erstattung der Gutachterkosten nicht zugerechnet.

Quelle: IWW UE Unfallregulierung Ausgabe 9/2020

Savesto meint:

Bei uns haben Sie mit dem Geschädigten in der Regel Kontakt. Sie nehmen den Schaden auf und die App fragt explizit nach Vorschäden. Sollten Sie mal keinen persönlichen Kontakt haben, sollten Sie bei Fragen zu den Vorschäden auf jeden Fall das Gespräch mit dem Geschädigten suchen, falls Sie als Experte etwas nicht direkt zuordnen können.

Wenn Sie rechtliche Fragen Rund um das Thema Gutachten haben: Unsere savesto-Rechtsanwältin Tanja Kistner hat die Antworten. Rufen Sie uns an.

Werden Sie Partner im größten Netzwerk freier Sachverständiger

Partner gesucht:
Sachverständiger (Voll- und Teilzeit)