savesto GmbH · Bruchsal · unabhängig & weisungsfrei · seit 2009 07251 4405000 · info@savesto.de
Unfall nicht selbst verschuldet?

Kfz-Gutachter nach dem Unfall – für Sie kostenlos.Unabhängig, aus Ihrer Nähe, meist schon am nächsten Werktag.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihrem Auto und hält den ganzen Schaden fest: Reparatur, Wertminderung, Mietwagen oder Ausfallgeld. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten.

  • 0 € für Sie bei unverschuldetem Unfall
  • Der Gutachter kommt dorthin, wo das Auto steht
  • Sie wählen den Sachverständigen – nicht die Versicherung
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Lieber anrufen? 07251 4405000

Persönlich, kein Callcenter. Wir melden uns und nennen Ihnen den Gutachter, der zu Ihnen kommt.

0 €kostet Sie das Gutachten bei unverschuldetem Unfall
1 Werktagbis zur Besichtigung – in den meisten Fällen
155Kfz-Gutachter und Sachverständige in ganz Deutschland
seit 2009unabhängig und keiner Versicherung verpflichtet
So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrem Geld

1

Schaden melden

Anrufen oder das Formular ausfüllen. Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Auto steht – mehr brauchen wir zunächst nicht.

2

Besichtigung bei Ihnen

Ein Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt meist am nächsten Werktag – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.

3

Gutachten

In der Regel zwei Werktage nach der Besichtigung. Sie bekommen es zuerst und sehen, was Ihnen zusteht.

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Versicherung zahlt

Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung des Unfallgegners. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ihr Gutachten

Im Gutachten steht alles, was Ihnen zusteht – nicht nur die Reparatur

Vieles wird ohne Gutachten schlicht vergessen und dann auch nicht bezahlt.

  • ReparaturkostenBerechnet nach den Vorgaben des Herstellers, nicht geschätzt.
  • WertminderungEin reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Diesen Betrag bekommen Sie zusätzlich.
  • Mietwagen oder AusfallgeldFür die Tage, an denen Sie das Auto nicht nutzen können.
  • WiederbeschaffungswertLohnt die Reparatur nicht, steht drin, was das Auto vor dem Unfall wert war.
  • Beweise und NebenkostenFotos, Messwerte, Abschleppen, Ab- und Anmeldung, Kostenpauschale.
Kfz-Gutachter fotografiert einen Unfallschaden für das Gutachten
Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe

Sie möchten selbst aussuchen, wer kommt?

Postleitzahl eingeben oder Standort verwenden – Sie sehen die nächsten savesto-Kfz-Gutachter mit Entfernung. Oder Sie melden den Schaden einfach bei uns, dann wählen wir den nächsten für Sie aus.

Alle Kfz-Gutachter auf der Karte
PkwWohnmobilMotorradTransporter und LkwOldtimerE-Bike
Häufige Fragen

Was Unfallgeschädigte zum Kfz-Gutachter fragen

Was kostet mich das Gutachten?

Nichts. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners den Sachverständigen. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Nur bei kleinen Schäden – in der Praxis meist unter rund 750 Euro – reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens; auch das sagen wir Ihnen vorher.

Die Versicherung will mir einen Gutachter schicken. Muss ich das annehmen?

Nein. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen, die Versicherung darf Ihnen nur einen vorschlagen. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet für Sie – der von der Versicherung geschickte für die Versicherung.

Muss ich das Auto irgendwohin bringen?

Nein. Der Sachverständige kommt dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Wichtig ist nur, dass es noch nicht repariert ist.

Wie schnell geht das?

Die Besichtigung ist meist am nächsten Werktag, das Gutachten liegt in der Regel zwei Werktage später vor. Sie bekommen es zuerst, danach geht es auf Wunsch direkt an die Versicherung.

Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen?

Ja. Sie müssen nicht reparieren lassen. Die Versicherung zahlt Ihnen die im Gutachten berechneten Reparaturkosten aus (ohne Mehrwertsteuer), und Sie entscheiden selbst, was mit dem Auto passiert.

Was brauchen Sie von mir?

Den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners oder das Aktenzeichen der Versicherung, falls schon vorhanden, und ein paar Sätze zum Unfall. Alles Weitere klären wir am Telefon.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständigem?

Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: einen Fachmann, der Schäden an Fahrzeugen bewertet und ein Gutachten erstellt. Gesetzlich geschützt sind die Begriffe nicht. Geschützt ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer – sie steht für geprüfte Sachkunde und Unabhängigkeit.

Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit für das Gutachten?

Möglichst sofort, auf jeden Fall vor der Reparatur. Eine feste Frist gibt es nicht – aber je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich beweisen, dass der Schaden vom Unfall stammt. Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Wer darf ein Unfallgutachten erstellen?

Grundsätzlich jeder Kfz-Sachverständige, den Sie beauftragen. Wichtig ist, dass er unabhängig ist und nichts mit der Reparatur zu tun hat – sonst kann die Versicherung das Gutachten anzweifeln. savesto vermittelt ausschließlich unabhängige Sachverständige.

Bernhard Velten, Geschäftsführer der savesto GmbH
Bernhard VeltenGeschäftsführer der savesto GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
savesto

savesto GmbH
Am Mantel 5
76646 Bruchsal

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savesto erstellt Gutachten und repariert nicht. Ein Unternehmen der VTN Gruppe
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