Kfz-Gutachter nach dem Unfall – für Sie kostenlos.Unabhängig, aus Ihrer Nähe, meist schon am nächsten Werktag.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihrem Auto und hält den ganzen Schaden fest: Reparatur, Wertminderung, Mietwagen oder Ausfallgeld. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten.
- 0 € für Sie bei unverschuldetem Unfall
- Der Gutachter kommt dorthin, wo das Auto steht
- Sie wählen den Sachverständigen – nicht die Versicherung
Lieber anrufen? 07251 4405000
Persönlich, kein Callcenter. Wir melden uns und nennen Ihnen den Gutachter, der zu Ihnen kommt.
In vier Schritten zu Ihrem Geld
Schaden melden
Anrufen oder das Formular ausfüllen. Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Auto steht – mehr brauchen wir zunächst nicht.
Besichtigung bei Ihnen
Ein Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt meist am nächsten Werktag – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Gutachten
In der Regel zwei Werktage nach der Besichtigung. Sie bekommen es zuerst und sehen, was Ihnen zusteht.
Versicherung zahlt
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung des Unfallgegners. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Fünf Dinge, die Ihnen zustehen – und die die Versicherung zahlt
ein unabhängiges Gutachten
Ein Sachverständiger Ihrer Wahl erfasst den kompletten Schaden. Die Kosten trägt die Gegenseite.
die Werkstatt Ihrer Wahl
Sie sind an keine Vertragswerkstatt der Versicherung gebunden.
Abschleppen
Ist das Auto nicht fahrbereit, bringt ein Abschleppdienst Ihrer Wahl es zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
einen Anwalt
Auch bei kleinen Schäden. Die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Mobilität
Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen ein Mietwagen zu – oder eine tägliche Pauschale, wenn Sie darauf verzichten.
Nicht vorher reparieren
Nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr beweisen. Erst das Gutachten, dann die Werkstatt.
Und wenn Sie doch selbst schuld waren? Dann ist es ein Kaskoschaden – Ihre eigene Versicherung zahlt nach Ihrem Vertrag. Auch dann können Sie ein Gutachten beauftragen. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.
Im Gutachten steht alles, was Ihnen zusteht – nicht nur die Reparatur
Vieles wird ohne Gutachten schlicht vergessen und dann auch nicht bezahlt.
- ReparaturkostenBerechnet nach den Vorgaben des Herstellers, nicht geschätzt.
- WertminderungEin reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Diesen Betrag bekommen Sie zusätzlich.
- Mietwagen oder AusfallgeldFür die Tage, an denen Sie das Auto nicht nutzen können.
- WiederbeschaffungswertLohnt die Reparatur nicht, steht drin, was das Auto vor dem Unfall wert war.
- Beweise und NebenkostenFotos, Messwerte, Abschleppen, Ab- und Anmeldung, Kostenpauschale.
Sie möchten selbst aussuchen, wer kommt?
Postleitzahl eingeben oder Standort verwenden – Sie sehen die nächsten savesto-Kfz-Gutachter mit Entfernung. Oder Sie melden den Schaden einfach bei uns, dann wählen wir den nächsten für Sie aus.
Was steht mir zu? Erste Orientierung in zwei Minuten
Die Rechner nennen einen Rahmen. Den genauen Betrag ermittelt das Gutachten.
Was Unfallgeschädigte zum Kfz-Gutachter fragen
Was kostet mich das Gutachten?
Nichts. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners den Sachverständigen. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Nur bei kleinen Schäden – in der Praxis meist unter rund 750 Euro – reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens; auch das sagen wir Ihnen vorher.
Die Versicherung will mir einen Gutachter schicken. Muss ich das annehmen?
Nein. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen, die Versicherung darf Ihnen nur einen vorschlagen. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet für Sie – der von der Versicherung geschickte für die Versicherung.
Muss ich das Auto irgendwohin bringen?
Nein. Der Sachverständige kommt dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Wichtig ist nur, dass es noch nicht repariert ist.
Wie schnell geht das?
Die Besichtigung ist meist am nächsten Werktag, das Gutachten liegt in der Regel zwei Werktage später vor. Sie bekommen es zuerst, danach geht es auf Wunsch direkt an die Versicherung.
Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen?
Ja. Sie müssen nicht reparieren lassen. Die Versicherung zahlt Ihnen die im Gutachten berechneten Reparaturkosten aus (ohne Mehrwertsteuer), und Sie entscheiden selbst, was mit dem Auto passiert.
Was brauchen Sie von mir?
Den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners oder das Aktenzeichen der Versicherung, falls schon vorhanden, und ein paar Sätze zum Unfall. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständigem?
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: einen Fachmann, der Schäden an Fahrzeugen bewertet und ein Gutachten erstellt. Gesetzlich geschützt sind die Begriffe nicht. Geschützt ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer – sie steht für geprüfte Sachkunde und Unabhängigkeit.
Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit für das Gutachten?
Möglichst sofort, auf jeden Fall vor der Reparatur. Eine feste Frist gibt es nicht – aber je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich beweisen, dass der Schaden vom Unfall stammt. Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Wer darf ein Unfallgutachten erstellen?
Grundsätzlich jeder Kfz-Sachverständige, den Sie beauftragen. Wichtig ist, dass er unabhängig ist und nichts mit der Reparatur zu tun hat – sonst kann die Versicherung das Gutachten anzweifeln. savesto vermittelt ausschließlich unabhängige Sachverständige.

Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest
Montag bis Freitag 8–12 und 13–17 Uhr persönlich erreichbar – oder rund um die Uhr online melden.