Unverschuldeter Unfall

Ihr Unfallgutachten gehört Ihnen – nicht der Versicherung der Gegenseite

Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ihn die Gegenseite. Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen aus Ihrer Region – meist mit Besichtigung am nächsten Werktag.

Sie wählen, nicht die Versicherung Bei Haftpflichtschaden für Sie kostenfrei Besichtigung meist am nächsten Werktag
Drei Dinge, die viele nicht wissen
▸Sie wählen den Sachverständigen frei. Ein Vorschlag der Versicherung ist ein Vorschlag, keine Vorgabe.
▸Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Kosten des Gutachtens.
▸Nach Reparaturbeginn lässt sich der Schaden nicht mehr feststellen. Die Reihenfolge entscheidet.
Was gerade passiert

Der Anruf kommt schneller als der Abschleppwagen

Wenige Stunden nach dem Unfall meldet sich die Versicherung des Unfallgegners. Sie ist freundlich, sie ist schnell, und sie bietet an, einen Gutachter zu schicken. Das klingt nach Hilfe.

Es ist auch Hilfe – nur nicht in erster Linie für Sie. Der Sachverständige, den der Versicherer beauftragt, wird von dem bezahlt, der am Ende die Rechnung begleichen muss. Das macht ihn nicht unredlich. Aber es macht ihn nicht zu Ihrem Gutachter.

Worum es wirklich geht

Im Gutachten steht mehr als der Reparaturpreis

Was hier festgehalten wird, bestimmt, was Ihnen zusteht. Was hier fehlt, bekommen Sie später nicht mehr.

Reparaturkosten

Kalkuliert nach Herstellervorgaben, nicht nach Erfahrungswerten.

Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist weniger wert. Diese Differenz steht Ihnen zu – sie wird oft vergessen.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Entscheidet darüber, ob sich die Reparatur lohnt oder abgerechnet wird.

Ausfallzeit

Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.

Beweissicherung

Fotos, Messwerte, Schadenbild – falls später jemand etwas anderes behauptet.

Beilackierung und Nebenkosten

Positionen, die in Kürzestgutachten regelmäßig fehlen.

Unsere Regel

Wer Ihr Fahrzeug begutachtet, verdient nichts an dessen Reparatur.

Wird Ihr Fahrzeug in dem Betrieb repariert, der den Schaden aufgenommen hat, besichtigt ein unbeteiligter Sachverständiger. Dessen Kosten trägt savesto, nicht der Betrieb. Sie können das überprüfen: Im Gutachten steht mit Namen, wer das Fahrzeug gesehen hat und in welchem Umfang.

Ablauf

In vier Schritten zum Gutachten

1

Anrufen oder Formular ausfüllen

Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Mehr brauchen wir zunächst nicht.

2

Besichtigung, meist am nächsten Werktag

Ein Sachverständiger aus Ihrer Region sieht sich das Fahrzeug an – vor der Reparatur, weil sich der Schaden danach nicht mehr feststellen lässt.

3

Gutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Ausfallzeit. Sie bekommen es zuerst.

4

Übermittlung an die Versicherung

Auf Ihren Wunsch senden wir es direkt an den Haftpflichtversicherer der Gegenseite.

Was wir begutachten

Nicht nur Pkw

Auch Zweirad, Nutzfahrzeug, Oldtimer und Sonderaufbau – jeweils durch einen Sachverständigen mit dem passenden Sachgebiet.

Pkw
Lkw & Nutzfahrzeuge
Motorrad
Oldtimer
E-Bikes
Sonderaufbauten
Häufige Fragen

Was Geschädigte uns fragen

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Kosten des Sachverständigen. Für Sie entstehen keine Kosten. Nur bei Bagatellschäden – in der Praxis meist unterhalb von rund 750 Euro – wird statt eines Gutachtens ein Kostenvoranschlag erstellt.

Darf ich den Sachverständigen selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Der Versicherer der Gegenseite darf Ihnen einen vorschlagen, aber keinen vorschreiben. Sein Gutachter arbeitet für denjenigen, der am Ende zahlt.

Wie schnell geht das?

In der Regel besichtigen wir am nächsten Werktag. Das Gutachten liegt meist innerhalb von zwei Werktagen nach der Besichtigung vor. Wichtig ist nur eines: vor Reparaturbeginn.

Was ist, wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will?

Das heißt fiktive Abrechnung und ist Ihr gutes Recht. Sie bekommen die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen. Das Fahrzeug bleibt dann besichtigungsfähig, denn der Versicherer darf es prüfen.

Was hat es mit dem Restwert auf sich?

Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Er wird auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt, mit drei verbindlichen Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie sich nicht auf höhere Angebote aus Restwertbörsen im Internet verweisen lassen müssen.

Repariert savesto auch?

Nein. savesto erstellt Gutachten und repariert nicht. Wer ein Fahrzeug begutachtet, verdient bei uns nichts an dessen Reparatur – deshalb steht im Gutachten, was tatsächlich nötig ist.

Schaden aufnehmen lassen

Sagen Sie uns, wo das Fahrzeug steht. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einem Sachverständigen aus Ihrer Region.

Jetzt anfragen oder anrufen: 07251 4405000
G
4,5★★★★★
32 Google-Bewertungen für savesto
Stand: September 2026 · Quelle: Google Unternehmensprofil

Persönlich erreichbar – kein Callcenter: Unter 07251 4405000 sprechen Sie direkt mit savesto in Bruchsal – ob Sie einen Sachverständigen brauchen, wissen möchten, wie weit Ihr Gutachten ist, oder eine Frage zur Abrechnung haben.

Sachverständigen anfragen

Sagen Sie uns, wo das Fahrzeug steht und was passiert ist. Wir melden uns mit einem Sachverständigen aus Ihrer Region – werktags in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Lieber telefonisch? 07251 4405000 – persönlich, kein Callcenter.

*Pflichtfeld
savesto

savesto GmbH
Am Mantel 5
76646 Bruchsal

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savesto erstellt Gutachten und repariert nicht. Ein Unternehmen der VTN Gruppe
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