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Unfall passiert – was nun?

Ihr kostenloses
Kfz-Gutachten.

Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Gutachter – die Versicherung des Unfallgegners zahlt.

Ein Anruf genügt. Ein Kfz-Gutachter aus Ihrer Nähe kommt zu Ihnen, meist schon am nächsten Werktag, und erstellt das Gutachten, mit dem die Versicherung Ihren Schaden vollständig bezahlt – nicht nur die Reparatur.

Übergabe nach der Begutachtung – zufriedene Kundin mit savesto-Sachverständigem
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall
Besichtigung meist am nächsten Werktag
Der Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen
Gutachten geht direkt an die Versicherung
Die ersten Schritte

Unfall passiert – was nun?

Nach einem Unfall liegen oft die Nerven blank. Sie müssen jetzt nur wenige Dinge richtig machen – und eines nicht: das Auto reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.

Die Versicherung des Unfallgegners meldet sich oft schon nach wenigen Stunden und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Das müssen Sie nicht annehmen: Sie dürfen den Sachverständigen selbst aussuchen, und die Versicherung zahlt ihn trotzdem.

Zum Unfall-Ratgeber

Sechs Schritte, die Sie sicher machen
Unfallstelle sichern, Polizei bei PersonenschadenWarnblinker, Warnweste, Warndreieck.
Daten des Unfallgegners notierenKennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung.
Nichts unterschreiben, kein SchuldanerkenntnisSie müssen an der Unfallstelle nichts erklären und nichts anerkennen.
Nicht reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert istNach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr beweisen.
Eigenen Sachverständigen beauftragenDas ist Ihr Recht, und bei unverschuldetem Unfall zahlt es die Gegenseite.
Anwalt einschalten, wenn Sie möchtenAuch die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall

Fünf Dinge, die Ihnen zustehen – und die die Versicherung zahlt

Recht aufein unabhängiges Gutachten

Ein Sachverständiger Ihrer Wahl erfasst den kompletten Schaden – Reparatur, Wertminderung, Ausfall. Die Kosten trägt die Gegenseite.

Recht aufdie Werkstatt Ihrer Wahl

Sie sind an keine Vertragswerkstatt gebunden und müssen nicht dort reparieren lassen, wo die Versicherung es gern hätte.

Recht aufAbschleppen

Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, darf ein Abschleppdienst Ihrer Wahl es zur Werkstatt Ihres Vertrauens bringen.

Recht aufeinen Anwalt

Auch bei kleinen Schäden. Die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Recht aufMobilität

Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen ein Mietwagen zu – oder eine tägliche Pauschale, wenn Sie darauf verzichten.

Und wenn Sie doch selbst schuld waren? Dann ist es ein Kaskoschaden – Ihre eigene Versicherung zahlt nach Ihrem Vertrag. Auch dann können Sie ein Gutachten beauftragen; rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrem Geld

1Schaden meldenAnrufen oder das Formular ausfüllen. Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Auto steht – mehr brauchen wir zunächst nicht.
2Besichtigung bei IhnenEin Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt meist am nächsten Werktag vorbei – zu Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
3GutachtenIn der Regel zwei Werktage nach der Besichtigung. Sie bekommen es zuerst und sehen, was Ihnen zusteht.
4Versicherung zahltAuf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung des Unfallgegners. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Schadenaufnahme mit Kundin vor dem BetriebDokumentation des Schadens am TabletSachverständiger fotografiert den Schaden
Für jedes Fahrzeug

Nicht nur Pkw. Auch Wohnmobil, Motorrad, Transporter und Lkw, Oldtimer oder E-Bike – immer durch einen Sachverständigen, der sich damit auskennt.

Ihr Gutachten

Im Gutachten steht alles, was Ihnen zusteht.

Nicht nur die Reparatur. Vieles davon wird ohne Gutachten schlicht vergessen – und dann auch nicht bezahlt.

Alle Ansprüche im Überblick

Unfall-Rechner: Was steht mir zu?

ReparaturkostenBerechnet nach den Vorgaben des Herstellers, nicht geschätzt.
WertminderungEin reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Diesen Betrag bekommen Sie zusätzlich.
Mietwagen oder AusfallgeldFür die Tage, an denen Sie das Auto nicht nutzen können.
Wenn sich die Reparatur nicht lohntDas Gutachten sagt, was das Auto vor dem Unfall wert war und was Sie dafür bekommen.
BeweiseFotos und Messwerte – falls die Versicherung später etwas anderes behauptet.
NebenkostenAbschleppen, Ab- und Anmeldung, Kostenpauschale – auch das gehört dazu.
Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe

Sie möchten selbst aussuchen, wer kommt?

Im Verzeichnis finden Sie alle savesto-Kfz-Gutachter und -Sachverständigen mit Ort und Entfernung. Oder Sie melden den Schaden einfach bei uns – dann wählen wir den nächsten für Sie aus.

Kfz-Gutachter in der Nähe zeigen

0 €kostet Sie das Gutachten bei unverschuldetem Unfall
155Kfz-Gutachter und Sachverständige – einer davon in Ihrer Nähe
seit 2009unabhängig, keiner Versicherung verpflichtet
Häufige Fragen

Was Unfallgeschädigte zum Kfz-Gutachter fragen

Was kostet mich das Gutachten?
Nichts. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners den Sachverständigen. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Nur bei kleinen Schäden – in der Praxis meist unter rund 750 Euro – reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens; auch das sagen wir Ihnen vorher.
Die Versicherung will mir einen Gutachter schicken. Muss ich das annehmen?
Nein. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen, die Versicherung darf Ihnen nur einen vorschlagen. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet für Sie – der von der Versicherung geschickte für die Versicherung.
Muss ich das Auto irgendwohin bringen?
Nein. Der Sachverständige kommt dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Wichtig ist nur, dass es noch nicht repariert ist.
Wie schnell geht das?
Die Besichtigung ist meist am nächsten Werktag, das Gutachten liegt in der Regel zwei Werktage später vor. Sie bekommen es zuerst, danach geht es auf Wunsch direkt an die Versicherung.
Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen?
Ja. Sie müssen nicht reparieren lassen. Die Versicherung zahlt Ihnen die im Gutachten berechneten Reparaturkosten aus (ohne Mehrwertsteuer), und Sie entscheiden selbst, was mit dem Auto passiert.
Was brauchen Sie von mir?
Den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners oder das Aktenzeichen der Versicherung, falls schon vorhanden, und ein paar Sätze zum Unfall. Alles Weitere klären wir am Telefon.

Schaden melden

Sagen Sie uns, wo das Auto steht und was passiert ist. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden und nennen Ihnen den Sachverständigen, der zu Ihnen kommt.

Lieber telefonisch? 07251 4405000 – persönlich, kein Callcenter.
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Bernhard Velten, savesto
Bernhard VeltenGeschäftsführer savesto GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
*Pflichtfeld
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Am Mantel 5
76646 Bruchsal

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