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Wirtschaftlicher Totalschaden

Totalschaden-Rechner:
Reparieren oder abrechnen?

Wiederbeschaffungswert, Restwert, 130-Prozent-Regel – und was Sie bekommen.

Ob Ihr Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, entscheiden drei Zahlen aus dem Gutachten: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Daraus ergibt sich, ob Sie reparieren lassen dürfen, was die Versicherung bei Auszahlung zahlt und ob die 130-Prozent-Regel greift.

savesto-Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Tablet
Rechner

Totalschaden-Rechner: Reparieren oder abrechnen? – so rechnen Sie

Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.

Hintergrund

Was Sie dazu wissen sollten

Die drei Abrechnungsarten

Liegen Reparaturkosten plus Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert, ist es ein Reparaturschaden: Sie können reparieren lassen oder sich den Betrag netto auszahlen lassen. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber unter 130 Prozent davon, dürfen Sie trotzdem vollständig reparieren lassen – wenn Sie das Auto danach mindestens sechs Monate weiter nutzen. Darüber ist es ein Totalschaden: Die Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Warum der Restwert so wichtig ist

Jeder Euro Restwert wird von Ihrer Entschädigung abgezogen. Versicherer legen gern hohe Angebote aus Internet-Restwertbörsen vor. Der Bundesgerichtshof stellt auf den regionalen Markt ab: drei Angebote im Gutachten, zu denen Sie tatsächlich verkaufen können.

Was zusätzlich dazukommt

Bei Totalschaden: Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Abschleppkosten, Kostenpauschale, Gutachterkosten – und bei Kauf eines Ersatzfahrzeugs die Mehrwertsteuer, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten (plus Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie dennoch reparieren lassen, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Aus Integritätsinteresse dürfen Sie Ihr vertrautes Auto reparieren lassen, auch wenn das teurer ist als ein gleichwertiger Ersatz – bis zur Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Voraussetzungen: Reparatur exakt nach Gutachten (Rechnung), Weiternutzung mindestens sechs Monate. Eine Teilreparatur oder fiktive Abrechnung über dem Wiederbeschaffungswert ist nicht möglich.
Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist der Betrag, den die Versicherung bei Totalschaden zahlt – und die Obergrenze bei fiktiver Abrechnung eines Reparaturschadens.
Muss ich das Auto an den Aufkäufer der Versicherung verkaufen?
Nein. Sie dürfen das Auto behalten oder zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen. Legt die Versicherung ein höheres Restwertangebot vor, bevor Sie verkauft haben, müssen Sie es allerdings berücksichtigen – deshalb zügig entscheiden.
Bekomme ich bei Totalschaden die Mehrwertsteuer?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt: beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler (Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung mit geringerem Anteil). Kaufen Sie privat oder gar nicht, bleibt es beim Nettobetrag.
Wer zahlt das Gutachten bei Totalschaden?
Die Versicherung des Unfallgegners – wie bei jedem Haftpflichtschaden. Gerade beim Totalschaden lohnt sich das eigene Gutachten, weil Wiederbeschaffungswert und Restwert über Tausende Euro entscheiden.
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Bernhard Velten, savesto
Bernhard VeltenGeschäftsführer savesto GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
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