Totalschaden-Rechner:
Reparieren oder abrechnen?
Ob Ihr Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, entscheiden drei Zahlen aus dem Gutachten: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Daraus ergibt sich, ob Sie reparieren lassen dürfen, was die Versicherung bei Auszahlung zahlt und ob die 130-Prozent-Regel greift.

Totalschaden-Rechner: Reparieren oder abrechnen? – so rechnen Sie
Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.
Was Sie dazu wissen sollten
Liegen Reparaturkosten plus Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert, ist es ein Reparaturschaden: Sie können reparieren lassen oder sich den Betrag netto auszahlen lassen. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber unter 130 Prozent davon, dürfen Sie trotzdem vollständig reparieren lassen – wenn Sie das Auto danach mindestens sechs Monate weiter nutzen. Darüber ist es ein Totalschaden: Die Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Jeder Euro Restwert wird von Ihrer Entschädigung abgezogen. Versicherer legen gern hohe Angebote aus Internet-Restwertbörsen vor. Der Bundesgerichtshof stellt auf den regionalen Markt ab: drei Angebote im Gutachten, zu denen Sie tatsächlich verkaufen können.
Bei Totalschaden: Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Abschleppkosten, Kostenpauschale, Gutachterkosten – und bei Kauf eines Ersatzfahrzeugs die Mehrwertsteuer, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
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Häufige Fragen
Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.
Wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?
Muss ich das Auto an den Aufkäufer der Versicherung verkaufen?
Bekomme ich bei Totalschaden die Mehrwertsteuer?
Wer zahlt das Gutachten bei Totalschaden?
Behalten oder prüfen lassen?
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