So läuft das
Kfz-Gutachten ab
Nach einem unverschuldeten Unfall übernehmen wir fast alles. Hier sehen Sie jeden Schritt mit den üblichen Zeiten, damit Sie wissen, was als Nächstes kommt.

Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab?
Sie melden den Schaden telefonisch oder online. Ein Sachverständiger aus Ihrer Nähe besichtigt das Auto meist am nächsten Werktag dort, wo es steht. In der Regel zwei Werktage später liegt das Gutachten vor. Sie bekommen es zuerst, danach geht es auf Wunsch direkt an die Versicherung des Unfallgegners, die auf dieser Grundlage zahlt. Nach einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das nichts.
Schritt für Schritt vom Unfall bis zum Geld
- 1Nach dem UnfallUnfallstelle sichern, Daten des Unfallgegners notieren (Name, Kennzeichen, Versicherung) und Fotos machen. Bei Verletzten oder Streit die Polizei rufen. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Mehr im Unfall-Ratgeber
- 2Schaden meldenRufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus. Zunächst brauchen wir nur, was passiert ist und wo das Auto steht. Wir nennen Ihnen den Sachverständigen, der zu Ihnen kommt. Schaden melden
- 3BesichtigungMeist am nächsten Werktag, bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt. Der Sachverständige fotografiert und vermisst den Schaden und nimmt die Fahrzeugdaten auf. Das Auto muss nicht fahrbereit sein, darf aber noch nicht repariert sein.
- 4GutachtenIn der Regel zwei Werktage nach der Besichtigung. Es enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung und alle weiteren Ansprüche. Sie bekommen es zuerst. Was im Unfallgutachten steht
- 5VersicherungAuf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung des Unfallgegners. Das Honorar des Sachverständigen rechnen wir direkt mit ihr ab. Die Versicherung prüft den Schaden und zahlt.
- 6Reparieren oder auszahlen lassenSie entscheiden: Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl oder Auszahlung der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu. Auszahlung berechnen
- 7Wenn die Versicherung kürztIhr Sachverständiger nimmt zu Kürzungen Stellung. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen Anwalt einschalten, auch bei kleinen Schäden. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen meist nur wenige Werktage. Die meiste Zeit braucht danach die Versicherung für ihre Prüfung.
| Schritt | Wann | Was Sie tun | Was wir tun |
|---|---|---|---|
| Schaden melden | sofort nach dem Unfall | anrufen oder Formular ausfüllen | Sachverständigen in Ihrer Nähe beauftragen |
| Besichtigung | meist am nächsten Werktag | Zugang zum Auto ermöglichen | Schaden fotografieren und vermessen |
| Gutachten | in der Regel zwei Werktage nach der Besichtigung | Gutachten lesen | Gutachten erstellen und Ihnen schicken |
| Regulierung | danach, Prüfzeit der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen | Reparatur beauftragen oder Auszahlung wählen | Gutachten an die Versicherung schicken, Honorar direkt abrechnen |
Was brauchen wir von Ihnen?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Daten Ihres Autos.
Name, Kennzeichen und Versicherung oder das Aktenzeichen der Versicherung, falls schon vorhanden.
Was passiert ist und wo das Auto steht. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Fotos vom Schaden helfen, sind aber freiwillig. Im Formular können Sie bis zu drei Bilder hochladen.
Drei Fehler, die Geld kosten
Nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr beweisen. Erst das Gutachten, dann die Werkstatt.
Sie müssen nicht. Die Versicherung darf einen vorschlagen, wählen dürfen Sie selbst.
Eine feste Frist gibt es nicht, aber je später, desto schwerer der Beweis. Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie lange dauert es vom Unfall bis zum Geld?
Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Muss ich die Versicherung des Unfallgegners selbst informieren?
Was ist, wenn die Schuld unklar ist?
Steht mir ein Mietwagen zu, solange das Auto in der Werkstatt ist?
Ein Anruf genügt, wir kümmern uns um den Rest.
Montag bis Freitag 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr persönlich erreichbar, online rund um die Uhr. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten.