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Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung:
Was die Versicherung zahlt – und was nicht

Rechner: fiktiv nach Gutachten, Reparatur mit Rechnung oder Totalschaden – Position für Position.

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht reparieren lassen: Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen – die fiktive Abrechnung. Dabei fallen einige Positionen weg, andere bleiben, und um die „weichen“ Positionen wird gestritten. Der Rechner stellt die drei Abrechnungswege nebeneinander.

savesto-Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Tablet
Rechner

Fiktive Abrechnung: Was die Versicherung zahlt – und was nicht – so rechnen Sie

Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.

Hintergrund

Was Sie dazu wissen sollten

Fiktiv, konkret, Totalschaden

Fiktiv heißt: Auszahlung der Reparaturkosten netto laut Gutachten, gedeckelt auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wert minus Restwert), ohne Mehrwertsteuer. Konkret heißt: Reparatur mit Rechnung – alle tatsächlich angefallenen Kosten brutto, bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bei Weiternutzung. Totalschaden heißt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten, aber keine Wertminderung. In allen drei Fällen dazu: Gutachterkosten, Kostenpauschale und Nutzungsausfall für die Ausfallzeit.

Die weichen Positionen

UPE-Aufschläge auf Ersatzteile und Verbringungskosten zur Lackiererei werden auch bei fiktiver Abrechnung ersetzt – wenn sie bei einer Reparatur in Ihrer Region anfallen würden und das Gutachten das ausweist. Beim Stundenverrechnungssatz darf die Versicherung Sie bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere, gleichwertige und mühelos erreichbare freie Werkstatt verweisen, wenn Ihr Auto älter als drei Jahre und nicht durchgehend scheckheftgepflegt ist. Bei tatsächlicher Reparatur gilt immer die Rechnung Ihrer Werkstatt.

Was oft vergessen wird

Wertminderung gibt es auch fiktiv. Nutzungsausfall gibt es fiktiv nur, wenn das Auto tatsächlich nicht nutzbar war – ein Mietwagen dagegen nur bei tatsächlicher Anmietung. Und: Wer fiktiv abgerechnet hat und später doch repariert, kann die Differenz (Mehrwertsteuer, gekürzter Stundensatz) mit Rechnung nachfordern.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Sie lassen sich den im Gutachten berechneten Reparaturaufwand auszahlen, ohne die Reparatur nachzuweisen – netto, also ohne Mehrwertsteuer, und höchstens bis zum Wiederbeschaffungsaufwand. Was Sie mit dem Geld und dem Auto machen, ist Ihre Sache.
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer?
Nein. Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt – also mit Reparaturrechnung oder beim Ersatzkauf. Lassen Sie später reparieren, können Sie sie nachfordern.
Werden UPE-Aufschläge und Verbringungskosten fiktiv bezahlt?
Ja, wenn sie bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Region anfallen würden. Der Bundesgerichtshof hat das ausdrücklich bestätigt. Das Gutachten muss die regionale Üblichkeit ausweisen, sonst kürzt die Versicherung.
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Nur bei fiktiver Abrechnung – und nur, wenn die Werkstatt gleichwertig und ohne Weiteres erreichbar ist. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenloser Wartung in der Markenwerkstatt darf sie das nicht. Bei tatsächlicher Reparatur zählt die Rechnung.
Bekomme ich Wertminderung und Nutzungsausfall auch ohne Reparatur?
Wertminderung ja. Nutzungsausfall ja, für die Reparaturdauer laut Gutachten – aber nur, wenn das Auto in dieser Zeit tatsächlich nicht nutzbar war. Wer mit dem beschädigten Auto weiterfährt, bekommt keinen Nutzungsausfall.
Wann ist fiktive Abrechnung nicht möglich?
Über dem Wiederbeschaffungsaufwand: Liegen die Reparaturkosten darüber, wird fiktiv nur der Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt. Die 130-Prozent-Regel gilt ausschließlich bei tatsächlicher, vollständiger Reparatur mit Weiternutzung.
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Bernhard Velten, savesto
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