Fiktive Abrechnung:
Was die Versicherung zahlt – und was nicht
Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht reparieren lassen: Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen – die fiktive Abrechnung. Dabei fallen einige Positionen weg, andere bleiben, und um die „weichen“ Positionen wird gestritten. Der Rechner stellt die drei Abrechnungswege nebeneinander.

Fiktive Abrechnung: Was die Versicherung zahlt – und was nicht – so rechnen Sie
Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.
Was Sie dazu wissen sollten
Fiktiv heißt: Auszahlung der Reparaturkosten netto laut Gutachten, gedeckelt auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wert minus Restwert), ohne Mehrwertsteuer. Konkret heißt: Reparatur mit Rechnung – alle tatsächlich angefallenen Kosten brutto, bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bei Weiternutzung. Totalschaden heißt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten, aber keine Wertminderung. In allen drei Fällen dazu: Gutachterkosten, Kostenpauschale und Nutzungsausfall für die Ausfallzeit.
UPE-Aufschläge auf Ersatzteile und Verbringungskosten zur Lackiererei werden auch bei fiktiver Abrechnung ersetzt – wenn sie bei einer Reparatur in Ihrer Region anfallen würden und das Gutachten das ausweist. Beim Stundenverrechnungssatz darf die Versicherung Sie bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere, gleichwertige und mühelos erreichbare freie Werkstatt verweisen, wenn Ihr Auto älter als drei Jahre und nicht durchgehend scheckheftgepflegt ist. Bei tatsächlicher Reparatur gilt immer die Rechnung Ihrer Werkstatt.
Wertminderung gibt es auch fiktiv. Nutzungsausfall gibt es fiktiv nur, wenn das Auto tatsächlich nicht nutzbar war – ein Mietwagen dagegen nur bei tatsächlicher Anmietung. Und: Wer fiktiv abgerechnet hat und später doch repariert, kann die Differenz (Mehrwertsteuer, gekürzter Stundensatz) mit Rechnung nachfordern.
Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick
Häufige Fragen
Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer?
Werden UPE-Aufschläge und Verbringungskosten fiktiv bezahlt?
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Bekomme ich Wertminderung und Nutzungsausfall auch ohne Reparatur?
Wann ist fiktive Abrechnung nicht möglich?
Behalten oder prüfen lassen?
Ergebnis per E-Mail
Sie bekommen Ihr Rechner-Ergebnis mit den passenden Ratgeber-Tipps zugeschickt – kostenlos. Auf Wunsch mit dem savesto-Ratgeber, der Ihnen erklärt, was Ihnen nach einem Unfall zusteht.
Gutachterliche Stellungnahme
Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche, fachliche Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen zu Ihrem Fall – für die Versicherung, Ihren Anwalt oder die Werkstatt. Nach der Bestellung nennen wir Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen. Formular weiter unten.
Gutachterliche Stellungnahme bestellen – 49 €
Kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Rechner-Ergebnis ist bereits eingetragen. Rechnung per E-Mail, Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Unverschuldeter Unfall? Gutachten kostenlos.
Ein savesto-Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt zu Ihnen, das Gutachten enthält alles, was Ihnen zusteht – die Versicherung des Unfallgegners zahlt.
