UPE-Aufschläge:
Was sie sind und wer sie zahlt
UPE steht für die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile. Markenwerkstätten schlagen darauf einen Prozentsatz für Beschaffung und Lagerhaltung auf – den UPE-Aufschlag. Er steht im Gutachten, und Versicherer streichen ihn gern.

UPE-Aufschläge: Was sie sind und wer sie zahlt – so rechnen Sie
Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.
Was Sie dazu wissen sollten
Je nach Region und Marke 5 bis 25 Prozent auf die Ersatzteilpreise. Bei 2.500 Euro Ersatzteilen und 10 Prozent sind das 250 Euro netto.
Mit Rechnung, wenn die Werkstatt sie berechnet hat. Bei fiktiver Abrechnung, wenn Markenwerkstätten in Ihrer Region sie üblicherweise erheben – so der Bundesgerichtshof. Das Gutachten muss die regionale Üblichkeit ausweisen.
Der Prüfbericht der Versicherung verweist auf freie Werkstätten ohne Aufschlag. Das zieht nur, wenn ein Verweis überhaupt zulässig ist – bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit Scheckheftpflege nicht.
Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick
Häufige Fragen
Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.
Was ist ein UPE-Aufschlag?
Muss die Versicherung UPE-Aufschläge zahlen?
Warum streicht die Versicherung den UPE-Aufschlag?
Gibt es UPE-Aufschläge auch bei Kaskoschäden?
Wie weise ich die regionale Üblichkeit nach?
Behalten oder prüfen lassen?
Ergebnis per E-Mail
Sie bekommen Ihr Rechner-Ergebnis mit den passenden Ratgeber-Tipps zugeschickt – kostenlos. Auf Wunsch mit dem savesto-Ratgeber, der Ihnen erklärt, was Ihnen nach einem Unfall zusteht.
Gutachterliche Stellungnahme
Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche, fachliche Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen zu Ihrem Fall – für die Versicherung, Ihren Anwalt oder die Werkstatt. Nach der Bestellung nennen wir Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen. Formular weiter unten.
Gutachterliche Stellungnahme bestellen – 49 €
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Unverschuldeter Unfall? Gutachten kostenlos.
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