Verbringungskosten:
Wann die Versicherung sie zahlt
Viele Karosseriewerkstätten haben keine eigene Lackiererei. Das Auto wird zum Lackierer gebracht und wieder abgeholt – das sind Verbringungskosten. Sie gehören zum Schaden, werden aber von Versicherern gern gestrichen, vor allem bei fiktiver Abrechnung.

Verbringungskosten: Wann die Versicherung sie zahlt – so rechnen Sie
Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.
Was Sie dazu wissen sollten
Der Hin- und Rücktransport des Fahrzeugs zwischen Karosseriewerkstatt und Lackiererei, je nach Region 80 bis 200 Euro. Sie entstehen nur, wenn lackiert wird und die Werkstatt nicht selbst lackiert.
Mit Rechnung immer, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Bei fiktiver Abrechnung dann, wenn sie bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Region üblicherweise anfallen würden – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Versicherung darf nicht pauschal auf Werkstätten mit eigener Lackiererei verweisen.
Der Sachverständige weist die Verbringungskosten als eigene Position aus und begründet die regionale Üblichkeit. Fehlt der Satz, streicht der Prüfbericht der Versicherung die Position – und Sie müssen nachfordern.
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Häufige Fragen
Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.
Was sind Verbringungskosten?
Werden Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung erstattet?
Darf die Versicherung auf eine Werkstatt mit eigener Lackiererei verweisen?
Gibt es Verbringungskosten auch bei Smart Repair?
Wie hoch sind Verbringungskosten?
Behalten oder prüfen lassen?
Ergebnis per E-Mail
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Gutachterliche Stellungnahme
Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche, fachliche Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen zu Ihrem Fall – für die Versicherung, Ihren Anwalt oder die Werkstatt. Nach der Bestellung nennen wir Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen. Formular weiter unten.
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