Das Unfallgutachten:
Ihr Beleg für jeden Euro
Ein Unfallgutachten hält fest, was der Unfall Ihr Auto kostet: Reparatur, Wertminderung, Ausfall und Nebenkosten. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt, was belegt ist. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt sie auch das Gutachten selbst.

Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten (auch Schadengutachten oder Haftpflichtgutachten) ist die schriftliche Bewertung eines Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall. Es beschreibt den Schaden mit Fotos, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und nennt alle weiteren Ansprüche, etwa Wertminderung und Nutzungsausfall. Auf dieser Grundlage zahlt die Versicherung. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen, die Kosten trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Ihr Sachverständiger arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung.
Es nennt auch Posten, die ohne Gutachten oft vergessen und dann nicht bezahlt werden.
Fotos und Messwerte sichern den Schaden, bevor das Auto repariert wird.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Ein vollständiges Gutachten enthält mindestens diese Punkte. Fehlt einer, fehlt er meist auch in der Zahlung.
Sie haben schon ein Gutachten, auch eins von der Versicherung? Prüfen Sie es mit dem Gutachten-Check mit 13 Punkten.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. In der Praxis gilt ein Schaden unter rund 750 Euro als Bagatellschaden. Eine feste Grenze steht in keinem Gesetz, und von außen sieht man oft nicht, was unter dem Blech kaputt ist. Im Zweifel rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen vorher, was sich lohnt.
| Unabhängiges Gutachten | Kostenvoranschlag | Gutachter der Versicherung | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Sie | Sie, bei einer Werkstatt | die gegnerische Versicherung |
| Inhalt | Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Fotos | nur die geschätzten Reparaturkosten | was die Versicherung für nötig hält |
| Beweiswert bei Streit | hoch, mit Fotos und Messwerten | gering | erstellt im Auftrag der Versicherung |
| Kosten für Sie bei unverschuldetem Unfall | 0 €, zahlt die Gegenseite | je nach Werkstatt kostenlos oder gegen Gebühr | 0 €, Sie müssen ihn aber nicht annehmen |
| Sinnvoll bei | Schäden ab rund 750 Euro | Bagatellschäden unter rund 750 Euro | Sie wählen den Sachverständigen selbst |
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Wird die Haftung geteilt, zahlt die Gegenseite das Gutachten in der Regel nur zu ihrem Anteil. Rufen Sie vorher an, wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.
Dann ist es ein Kaskoschaden. Ihre eigene Versicherung zahlt nach Ihrem Vertrag. Ein Gutachten können Sie trotzdem beauftragen.
Wie sich das Honorar nach der Schadenhöhe berechnet, zeigt der Honorar-Rechner.
Welche Kfz-Gutachten gibt es?
Nach einem unverschuldeten Unfall. Grundlage für die Zahlung der gegnerischen Versicherung, für Sie kostenlos.
Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder Wildunfall. Ihre Kaskoversicherung zahlt nach Ihrem Vertrag.
Was ein Auto oder Oldtimer wert ist, etwa für Verkauf, Versicherung oder Erbschaft.
Zustand und Schäden bei der Rückgabe festhalten, bevor die Leasingfirma nachberechnet.
Ein vorhandenes Gutachten auf fehlende Positionen prüfen, zum Beispiel nach einer Kürzung.
Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Transporter und Lkw, Oldtimer und E-Bike.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Kfz-Gutachten?
Wer bekommt das Gutachten?
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Gibt es Unfallgutachten auch für Motorrad, Wohnmobil oder E-Bike?
Wie läuft das Gutachten ab?
Kann ich ein vorhandenes Gutachten prüfen lassen?
Unverschuldeter Unfall? Das Gutachten zahlt die Gegenseite.
Ein Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt meist am nächsten Werktag. Montag bis Freitag 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr persönlich erreichbar, online rund um die Uhr.