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Leasingrückgabe

Leasingrückgabe:
Schäden, Minderwert, Nachzahlung

Rechner für Mehrkilometer und Rückgabeschäden – und wie Sie hohe Nachforderungen vermeiden.

Am Ende des Leasings bewertet ein Gutachter des Leasinggebers das Fahrzeug – und die Nachforderung kommt oft vierstellig. Vieles davon ist normaler Verschleiß, den Sie nicht bezahlen müssen. Der Rechner zeigt, womit Sie rechnen sollten, und wann ein eigenes Rückgabegutachten sinnvoll ist.

savesto-Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Tablet
Rechner

Leasingrückgabe: Schäden, Minderwert, Nachzahlung – so rechnen Sie

Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.

Hintergrund

Was Sie dazu wissen sollten

Verschleiß oder Schaden?

Normale Gebrauchsspuren sind im Leasing eingepreist: leichte Kratzer ohne Lackdurchbruch, kleine Steinschläge an der Front, Sitzabnutzung, kleine Felgenkratzer. Bezahlt werden müssen Schäden über das Übliche hinaus: Dellen, Lackschäden bis auf die Grundierung, Bordsteinschäden, Risse in der Scheibe, Reifen unter der Mindestprofiltiefe, Brandlöcher, fehlende Schlüssel oder Serviceeinträge. Die Grenze ziehen die Rückgabekataloge der Leasinggeber – und im Streitfall ein unabhängiger Sachverständiger.

Mehrkilometer und Minderkilometer

Mehrkilometer werden mit dem Satz aus dem Vertrag berechnet (meist 5 bis 15 Cent je Kilometer), oft mit einer Toleranz von 2.500 Kilometern. Minderkilometer werden vergütet – meist mit einem niedrigeren Satz und gedeckelt.

Rückgabegutachten vorher

Ein Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen vor der Rückgabe dokumentiert den Zustand, trennt Verschleiß von Schäden und nennt, was sich vorher günstig beheben lässt (Smart Repair, Felgenaufbereitung). Das Rückgabeprotokoll des Leasinggebers ist kein Schuldanerkenntnis – unterschreiben Sie nur die Feststellung, nicht die Bewertung.

Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Was darf der Leasinggeber bei der Rückgabe berechnen?
Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen – als Minderwert oder Reparaturkosten – sowie Mehrkilometer nach Vertrag. Normaler Verschleiß ist mit den Leasingraten abgegolten.
Soll ich Schäden vor der Rückgabe reparieren lassen?
Oft ja: Smart Repair, Felgenaufbereitung oder eine Delle ohne Lackschaden kosten meist weniger als die Nachforderung. Ein Rückgabegutachten sagt Ihnen, was sich lohnt.
Muss ich das Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Sie bestätigen damit nur die Übergabe und die festgestellten Punkte – keine Bewertung und keine Zahlung. Vermerken Sie Widersprüche direkt im Protokoll und machen Sie eigene Fotos.
Was kostet ein Rückgabegutachten?
Deutlich weniger als eine strittige Nachforderung – Richtwerte im Wertgutachten-Rechner. Das Gutachten dokumentiert den Zustand mit Fotos und bewertet jeden Punkt neutral.
Kann ich eine Nachforderung anfechten?
Ja. Mit eigenem Gutachten und Fotos lässt sich die Bewertung des Leasinggebers angreifen; viele Nachforderungen werden dann reduziert. Zahlen Sie nicht vorschnell.
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Bernhard Velten, savesto
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