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Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfall berechnen:
Korridor nach Gruppen A bis L

Wie hoch der Tagessatz ungefähr ist – und wie viele Tage die Versicherung zahlen muss.

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen verzichtet, bekommt Nutzungsausfallentschädigung: einen festen Tagessatz für jeden Tag, an dem das Auto nicht nutzbar war. Die Höhe richtet sich nach der Nutzungsausfall-Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch), die Dauer nach dem Gutachten. Der Rechner zeigt einen Korridor, angelehnt an die gängige Tabellenpraxis – die Tabelle selbst ist ein lizenzpflichtiges Werk und wird hier nicht wiedergegeben.

savesto-Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Tablet
Rechner

Nutzungsausfall berechnen: Korridor nach Gruppen A bis L – so rechnen Sie

Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.

Hintergrund

Was Sie dazu wissen sollten

So funktioniert die Nutzungsausfall-Tabelle

Jedes Fahrzeugmodell ist einer Gruppe von A (Kleinstwagen) bis L (Luxusklasse) zugeordnet. Der Tagessatz reicht 2026 von 23 bis 175 Euro. Für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, stufen viele Versicherer und Gerichte eine Gruppe herab, ab zehn Jahren zwei Gruppen – das ist verbreitete Praxis, aber nicht zwingend.

Für welche Zeit

Bei Reparatur zählt die Reparaturdauer aus dem Gutachten, bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10 bis 14 Tage). Dazu kommen die Tage bis zur Besichtigung und für Ihre Entscheidung. Gezahlt wird nur, wenn Sie das Auto tatsächlich gebraucht hätten (Nutzungswille) und es nicht nutzen konnten (Nutzungsmöglichkeit) – ein Zweitwagen kann den Anspruch kosten.

Auch bei fiktiver Abrechnung

Nutzungsausfall gibt es auch, wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen und selbst oder gar nicht reparieren – für die Zeit, die die Reparatur laut Gutachten gedauert hätte, sofern das Fahrzeug tatsächlich ausgefallen ist.

Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung 2026?
Je nach Fahrzeuggruppe zwischen 23 Euro (Gruppe A, z. B. Smart, Twingo) und 175 Euro pro Tag (Gruppe L, z. B. Porsche 911). Ein VW Golf liegt in Gruppe E mit 43 Euro, eine Mercedes C-Klasse in Gruppe G mit 59 Euro. Die Gruppe Ihres Fahrzeugs steht im Gutachten.
Wie viele Tage Nutzungsausfall bekomme ich?
Die Reparaturdauer laut Gutachten – plus 2 bis 3 Tage für Besichtigung und Entscheidung. Bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, meist 10 bis 14 Tage. Dauert die Reparatur in der Werkstatt länger, bleibt das Ihr Anspruch – lassen Sie sich Verzögerungen schriftlich bestätigen.
Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich nicht repariere?
Ja, bei fiktiver Abrechnung für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, wenn das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nicht nutzbar war (z. B. nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher). Ist das Auto fahrbereit und Sie fahren weiter, entfällt der Anspruch.
Warum stuft die Versicherung mein Auto herab?
Wegen des Alters: Ab fünf Jahren wird häufig eine Gruppe, ab zehn Jahren werden zwei Gruppen abgezogen. Das folgt der Tabelle, ist aber keine gesetzliche Regel – Gerichte entscheiden unterschiedlich. Das Gutachten sollte die Gruppe und den Tagessatz ausdrücklich nennen.
Nutzungsausfall für Motorrad, Wohnmobil oder Firmenwagen?
Für Motorräder, die als einziges Fahrzeug genutzt werden, ja; für reine Freizeitfahrzeuge in der Regel nicht. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wird statt Nutzungsausfall der tatsächliche Verdienstausfall oder die Vorhaltekosten ersetzt.
Muss ich den Nutzungsausfall nachweisen?
Sie müssen darlegen, dass Sie das Fahrzeug gebraucht hätten und keinen Ersatz hatten. Eine Rechnung brauchen Sie nicht. Die Dauer belegt das Gutachten, die Reparaturzeit die Werkstattbescheinigung.
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