savesto RECHT – Wichtig für Sachverständige in Zeiten von Corona: die geschätzte Wiederbeschaffungsdauer

In einem aktuellen Fall bei savesto geht es mal wieder um CORONA. Naja jedenfalls indirekt.

Ein geschädigter Autofahrer hat einen Totalschaden. Im Dezember 2020. Die Wiederbeschaffungszeit liegt in diesem Fall „normalerweise“ bei 12-15 Tage, also bis zum 25.12.2020. Doch was passiert aufgrund der aktuellen Pandemie, wenn das neue Fahrzeug coronabedingt verspätet geliefert wird?

Das gilt es zu beachten:

Im Lockdown ist das Datum der Wiederbeschaffung nicht vorhersehbar. Der zuständige Sachverständige ging in diesem Fall davon aus, dass es mindestens bis zum 15 Februar dauern wird, ggf. auch länger, da durch die Pandemie die Lieferungen nicht vorauszusehen sind. So lange benötigt der Kunde einen Mietwagen. Damit das auch klappt, muss der Sachverständige einen Hinweis im Gutachten machen, dass es sich um eine geschätzte Wiederbeschaffungsdauer handelt. Das Gleiche gilt auch für die Reparaturdauer. Es ist auch nicht unbedingt absehbar, welche Lieferengpässe bei Ersatzteilen herrschen. Deshalb sollte der Sachverständige einen Hinweis in das Gutachten aufnehmen, dass es sich um eine geschätzte Reparaturdauer handelt.

Für den Sachverständigen ist es ein sehr wichtiger Punkt, der auch in den Zeiten unmittelbar nach der Pandemie noch gelten kann, da die Lieferengpässe andauern können.

Bei Fragen:

Als savesto Partner steht dir Dr. Tanja Kistner, Rechtsanwältin der savesto für alle Fragen rund um das Thema Gutachten zur Seite. Rufe bei der savesto an 0800 / 72 83 786 und wir sorgen dafür, dass dein Anliegen geklärt wird.

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