savesto Recht – Mindestfahrleistung

Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Geschädigten in der Regel ein Mietwagen zur Verfügung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es immer wieder Streit mit den Versicherungen über die Mindestfahrleistung gibt. Dabei gibt es Fälle, in denen das Fahrzeug „nach Bedarf“ benutzt werden kann und Fälle, bei denen es wichtig ist, auf die „Mindestfahrleistung“ zu achten. Es ist wichtig, als Sachverständiger den Geschädigten zu informieren, bzw diese Angaben zu erfragen.

Man muss auf Wirtschaftlichkeit achten; da man sonst nicht seiner Schadenminderungspflicht nachkommt. Wenn der Geschädigte nicht pro Tag mindestens 20 km mit dem Mietfahrzeug fährt (in einigen Urteilen ist die Mindestkilometerangabe sogar etwas höher, z.B. bei 25 bis 30 km pro Tag), dann ist zu prüfen, ob es nicht günstiger wäre öffentliche Verkehrsmittel oder Taxifahrten zu nehmen.

Ausnahmen:

Wenn das Mietfahrzeug jemandem zur Verfügung gestellt wird, der jederzeit Zugriff auf ein Fahrzeug benötigt. Ein Beispiel sind hier Ärzte, oder andere Personen, die im Bereitschaftsdienst stehen. Auch können Geschädigte die in ländlichen Gebieten wohnen eine Ausnahme bilden, wenn der/die Geschädigte Kinder oder älter Menschen zu versorgen oder mitzuversorgen hat.

Du bist hast die Daten erfragt und bist nicht sicher?

Dann rufe in der savesto-Zentrale an. Unsere Rechtsanwältin, Dr Tanja Kistner, steht unseren Sachverständigen beratend zur Seite.

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