Ein Unfall kann viel nach sich ziehen

Ein Unfall kann mehr Folgen verursachen, als man zunächst annimmt. Ein Marktbestücker war auf dem Weg zum Markt mit einer großen Ladung Waren, als er unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde. Nicht nur sein Fahrzeug ist beschädigt, sondern auch das Kühlsystem, das die Waren kühlt. Bis der ganze Unfallvorgang abgewickelt ist, ist die Ware verdorben und kann nicht mehr angeboten werden.

Was muss die gegnerische Versicherung übernehmen?

In diesem Fall hat die gegnerische Versicherung für die Reparatur des Fahrzeugs und des Kühlsystems aufkommen müssen. Doch das alleine reichte nicht. Denn ohne Kühlwagen konnte der Marktbestücker nicht zum Markt fahren und sein Umsatz ging verloren, bis Wagen und Kühlsystem wieder repariert waren.

Er konnte der gegnerischen Versicherung jedoch anhand von Geschäftsbelegen den durchschnittlichen Umsatz nachweisen, den er normalerweise hat. Die gegnerische Versicherung hat ihm auch diesen verlorengegangenen Umsatz ersetzt!

Als Sachverständiger ist es wichtig zu wissen, dass ein Unfall solche Schäden bzw. Folgeschäden entstehen lassen kann. Auch wenn du als Sachverständiger keine Rechtsberatung leisten darfst, ist es wichtig, eventuelle Hinweise in das Gutachten mit aufzunehmen. Unsere Rechtsanwältin, Dr. Tanja Kistner, kann anhand der Situation beraten, was aufgenommen werden sollte, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Rufe bei der Zentrale an 0800 / 72 83 786 und wir klären dein Anliegen.

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