savesto GmbH · Bruchsal · unabhängig & weisungsfrei · seit 2009 07251 4405000 · info@savesto.de
Mithaftung und Vollkasko

Quotenvorrecht-Rechner:
Mithaftung mit Vollkasko

Warum Sie bei 50 Prozent Mitschuld oft fast alles bekommen – wenn Sie das Quotenvorrecht nutzen.

Sind Sie am Unfall mitschuldig, zahlt die gegnerische Haftpflicht nur ihre Quote. Mit Vollkasko und dem Quotenvorrecht holen Sie trotzdem fast den ganzen Schaden zurück: Die Kasko übernimmt die Reparatur, und aus der Haftpflichtquote werden zuerst die Positionen bezahlt, die die Kasko nicht deckt.

savesto-Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Tablet
Rechner

Quotenvorrecht-Rechner: Mithaftung mit Vollkasko – so rechnen Sie

Der Rechner liefert einen Korridor von–bis auf Basis eigener Annahmen von savesto – keine Wiedergabe lizenzierter Tabellen. Die genaue Zahl für Ihren Fall liefert die gutachterliche Stellungnahme (49 €) oder das Gutachten, das bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos ist.

Hintergrund

Was Sie dazu wissen sollten

So funktioniert das Quotenvorrecht

Ihre Vollkasko zahlt die Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung – unabhängig von der Schuldfrage. Für diesen Teil geht Ihr Anspruch gegen den Unfallgegner auf die Kasko über (§ 86 VVG). Das darf aber nicht zu Ihrem Nachteil gehen: Aus der Quote, die die gegnerische Haftpflicht schuldet, bekommen zuerst Sie die Positionen ersetzt, die die Kasko nicht zahlt – Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Selbstbeteiligung, Abschleppen, Kostenpauschale. Erst was danach übrig bleibt, geht als Regress an die Kasko.

Ein Rechenbeispiel

Reparatur 8.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro, ungedeckte Positionen 1.900 Euro, Haftungsquote 50 Prozent. Ohne Kasko bekämen Sie 4.950 Euro. Mit Kasko und Quotenvorrecht: Die Kasko zahlt 7.500 Euro, die Haftpflicht aus ihrer Quote von 4.950 Euro zuerst Ihre 2.400 Euro ungedeckte Positionen – Sie erhalten 9.900 Euro von 9.900 Euro Gesamtschaden. Der Rest der Quote geht an die Kasko.

Was Sie tun müssen

Den Schaden bei beiden Versicherungen melden, ein eigenes Gutachten beauftragen (die Quote der Gutachterkosten trägt die Gegenseite) und das Quotenvorrecht ausdrücklich geltend machen. Rückstufungsschaden und Anwaltskosten sind nach Quote zusätzlich erstattungsfähig. Am sichersten ist der Weg über einen Verkehrsanwalt.

Alle Begriffe verständlich erklärt: Unfall-Lexikon · Ihre Ansprüche im Überblick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Bernhard Velten, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (Handwerkskammer Karlsruhe), Geschäftsführer der savesto GmbH · Stand: September 2026 · Allgemeine Information und Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Was ist das Quotenvorrecht?
Ein Vorrecht des Geschädigten aus § 86 VVG: Bei Mithaftung und Vollkasko-Inanspruchnahme darf er aus der Haftpflichtquote zuerst die Schadenpositionen ersetzt verlangen, die die Kasko nicht deckt – bevor die Kaskoversicherung Regress nimmt.
Lohnt sich die Vollkasko bei Teilschuld?
Meist ja, gerade bei hohen Reparaturkosten. Sie tauschen den Quotenverlust gegen Selbstbeteiligung und Rückstufung – und beides können Sie teilweise wieder über die Quote zurückholen (Rückstufungsschaden nach Quote).
Welche Positionen deckt die Kasko nicht?
Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppen, Kostenpauschale, Ab- und Anmeldung, Anwaltskosten, die Selbstbeteiligung und die Rückstufung. Genau diese Positionen holt das Quotenvorrecht zuerst aus der Haftpflichtquote.
Muss die Versicherung das Quotenvorrecht von sich aus anwenden?
Sie muss es beachten, rechnet aber häufig zunächst nach Quote ab. Fordern Sie es ausdrücklich – mit Aufstellung der Positionen aus dem Gutachten. Ein Anwalt setzt es zuverlässig durch.
Gilt das Quotenvorrecht auch bei Teilkasko?
Ja, bei Teilkaskoschäden mit Mitverursachung durch einen Dritten in gleicher Weise – zum Beispiel bei Wildunfall mit Mithaftung eines anderen Fahrers ist das aber selten. Praktisch relevant ist es vor allem bei Vollkasko.
Wer zahlt das Gutachten bei Mithaftung?
Die gegnerische Haftpflicht nach Quote; über das Quotenvorrecht bekommen Sie den Rest meist ebenfalls aus der Quote zurück. savesto rechnet den Quotenanteil direkt mit der Versicherung ab.
Ihr Ergebnis

Behalten oder prüfen lassen?

Ergebnis per E-Mail

Sie bekommen Ihr Rechner-Ergebnis mit den passenden Ratgeber-Tipps zugeschickt – kostenlos. Auf Wunsch mit dem savesto-Ratgeber, der Ihnen erklärt, was Ihnen nach einem Unfall zusteht.

49 € inkl. MwSt.

Gutachterliche Stellungnahme

Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche, fachliche Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen zu Ihrem Fall – für die Versicherung, Ihren Anwalt oder die Werkstatt. Nach der Bestellung nennen wir Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen. Formular weiter unten.

*Pflichtfeld

Gutachterliche Stellungnahme bestellen – 49 €

Kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Rechner-Ergebnis ist bereits eingetragen. Rechnung per E-Mail, Antwort innerhalb von zwei Werktagen.

*Pflichtfeld

Unverschuldeter Unfall? Gutachten kostenlos.

Ein savesto-Sachverständiger aus Ihrer Nähe kommt zu Ihnen, das Gutachten enthält alles, was Ihnen zusteht – die Versicherung des Unfallgegners zahlt.

Lieber telefonisch? 07251 4405000 – persönlich, kein Callcenter.
4,5★★★★★32 Google-Bewertungen · ansehen
Bernhard Velten, savesto
Bernhard VeltenGeschäftsführer savesto GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
*Pflichtfeld
savesto

savesto GmbH
Am Mantel 5
76646 Bruchsal

savesto-Sachverständige – Aufträge über City Heroes
savesto-Sachverständige sind über City Heroes erreichbar – die Auftragsvermittlung für Kfz-Experten in Ihrer Region. Mehr über City Heroes
savesto erstellt Gutachten und repariert nicht. Ein Unternehmen der VTN Gruppe
Powered by https://city-heroes.de/