Fälle aus Ihrer Region –
Sie sind Sachverständiger, Ihr Kalender hat Lücken, und gleichzeitig lehnen Sie Fälle ab, weil die Anfahrt den Ertrag frisst. Beides löst sich, wenn genug Büros zusammenarbeiten.

Was auf Sie zukommt.
Fälle aus Ihrer Region, die über die Sachverständigensuche und das Netzwerk hereinkommen. Sie besichtigen, Sie rechnen ab, Sie unterschreiben.
Ein Büro aus einer anderen Region hat einen Fall bei Ihnen vor der Tür. Sie besichtigen, erstatten Ihr Kurzgutachten und werden dafür pauschal vergütet.
Ist ein Kollege im Einzelfall verflochten, übernehmen Sie als Unbeteiligter. Diese Aufträge bezahlt savesto, nicht der betroffene Betrieb.
Was Sie bekommen – und was nicht.
Vergütet wird Arbeit, nicht Vermittlung.
Was die Pauschale im Einzelnen wert ist, besprechen wir mit Ihnen persönlich – Sie kennen die Konditionen, bevor Sie den ersten Fall annehmen.
„Sie werden nie in einen Fall gestellt, bei dem Ihre Unabhängigkeit in Frage steht.“
Vor jeder Beauftragung prüfen wir die Verflechtung – zum reparierenden Betrieb, zum Halter, zum Verursacher. Trifft etwas zu, geht der Fall an einen Unbeteiligten, und savesto trägt dessen Kosten. Einmalig geben Sie uns dazu eine Selbstauskunft: für welche Betriebe Sie arbeiten, woran Sie beteiligt sind.
Sie werden genannt, nicht versteckt.
Mit Datum, Ort und Umfang Ihrer Feststellungen. So sieht es § 407a Abs. 3 ZPO für die Mitarbeit vor: benennen statt übertragen.
Es geht als eigenständiges Dokument in den Vorgang, unter Ihrem Namen.
Unbearbeitete Aufnahmen mit Zeitstempel – Ihr Nachweis, dass Sie vor Ort waren, auch nach Jahren.
Vier Schritte bis zum ersten Fall.
Was Sachverständigenbüros uns fragen
Muss ich eine Mindestzahl an Fällen übernehmen?
Wer unterschreibt, wenn ich nur aufnehme?
Was ist, wenn ich im Einzelfall befangen bin?
Konkurriert savesto mit meinem eigenen Geschäft?
Brauche ich die öffentliche Bestellung?
Ins Netzwerk aufnehmen lassen
Ein Gespräch, eine Selbstauskunft, ein Verzeichniseintrag. Danach entscheiden Sie bei jeder Anfrage selbst.