Ist der Schaden kleiner als 750€, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall reicht Ihnen ein Kostenvoranschlag durchaus zur Regulierung. Ihr savesto-Sachverständiger vor Ort wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen, dass ein Gutachten nicht notwendig ist. Bevor Sie aber leichtfertig auf das verzichten, was Ihnen als Unfallgeschädigter zusteht, rufen Sie lieber uns an.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie nicht einschätzen können, wie groß Ihr Schaden ist. Nicht alle Schäden sind gleich auf den ersten – oder zweiten – Blick sichtbar. Mit dem fachmännischen Blick unserer Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie sich aber vorschnell auf einen Kostenvoranschlag einlassen, geht Ihnen unter Umständen Geld verloren. Denn ein Kostenvoranschlag deckt nicht alle Ansprüche ab, die Sie an Ihren Unfallgegner richten können. Dazu kommt, dass das Risiko beim Fahrzeughalter und der Werkstatt liegt, falls die Kosten höher als erwartet ausfallen.
Außerdem sind Sie mit einem Kostenvoranschlag nicht frei in der Wahl Ihrer Werkstatt. Mit einem Gutachten hingegen bestimmen Sie selbst, was Sie mit der Schadenssumme machen oder wie Sie die Reparatur durchführen.
Nicht jeder Kostenvoranschlag ist kostenlos. Entweder trägt die Werkstatt, die den Voranschlag erstellt, in Erwartung des Reparaturauftrages die Kosten. Oder Sie bekommen eine Rechnung, vor allem wenn Sie in einer anderen Werkstatt reparieren lassen möchten. Die Kosten eines Gutachtens hingegen übernimmt die gegnerische Versicherung.
Unser Tipp: Klären Sie immer vorher, wie hoch die Kosten sind und wer sie trägt.